AGB`s
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:
Den Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt unter folgenden Bedingungen als geschlossen,
wenn die Reservierungsbestätigung des Vermieters vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt wurde und
wenn innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der vom Mieter unterschriebenen Reservierungsbestätigung die Anzahlung in Höhe von 30 % geleistet wurde.
Der verbleibende Betrag ist spätestens am Anreisetag des Mieters zahlungspflichtig.
1a. Für die Fälle, die aufgrund des Zeitablaufs nicht unter § 1 fallen, gilt der Gastaufnahmevertrag dann als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Reservierungsbestätigung ist die schriftliche Form, auch per E-Mail, bindend. Abweichend davon ist auch die mündliche Form bindend, wenn der Anreisetag innerhalb von 7 Tagen liegt. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag des Mieters.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Mieter eine andere Unterkunft in gleicher Art und Güte zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
3. Wenn der Mieter später an - bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, 90 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Der Vermieter verpflichtet sich, die reservierte und nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung unverzüglich anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
3a. Für eine Stornierung des Gastaufnahmevertrages werden
bis zu 28 Tagen vor dem Anreisetag 50,- € Umbuchungspauschale
bis zu 14 Tagen vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
bis zu 7 Tagen vor dem Anreisetag 90 % des vereinbarten Mietpreises erhoben..
4. Die Nichtraucherwohnungen stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
5. Die Ferienwohnung darf maximal von der im Vertrag aufgeführten Anzahl von Personen bewohnt werden,
eine über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Belegung berechtigt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages.
Die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bleibt bestehen.
Der Empfang von Gästen ist möglich. Die Unterbringung von Gästen durch den Mieter stellt eine grobe Verletzung des Mietvertrages dar und führt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages. Die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bleibt bestehen.
6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dessen Begleitpersonen dafür auf. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter oder dessen Begleitpersonen persönlich für den entstandenen Schaden auf. Ein Besichtungsrecht des Vermieters kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
6a Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung. Eine Haftung des Vermieters für Schäden wird nicht übernommen.
7. Als Gerichtstand gilt das Amtsgericht in Bergen.
8. Es gilt die Hausordnung des Vermieters, u.a. kann bei Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, ohne das ein Rückzahlungsanspruchs des Mieters besteht. Haustiere und das Rauchen sind in den Ferienwohnungen nicht erlaubt.
9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung Ihrer Ferienwohnung, diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.